⇒ Siehe auch Dolmetschen im lautsprachlichen Gottesdiensten - Leitfaden für Kolleg*innen 

Gebärde "dolmetschen"Seit dem 1. Mai 2002 ist das Behinderten­gleich­stellungs­gesetz in Kraft. In ihm ist die Deutsche Gebärden­sprache endlich gesetzlich als Sprache anerkannt worden. Als neuen Gleich­berechtigungs­begriff hat es die "barriere­freie Teilhabe" eingeführt. Deshalb sind auch wir darum bemüht, die neuen Bestimmungen auf kirchliche Verhältnisse zu übertragen. Ergebnis ist das Angebot Dolmetschen bei Amtshandlungen in der Evangelischen Kirche. Die EKD stellt dafür jährlich 30.000 Euro zur Verfügung. Diese Mittel sind ausschließlich zur Bezahlung der Gebärden­sprach­dolmetscher/innen da.

Wann werden Dolmetscher/innen organisiert / finanziert?

Bei Taufen, Konfir­mationen, kirchlichen Trauungen und kirchlichen Bestattungen in hörenden Gemeinden, an denen Gehörlose aus familiären oder sozialen (z.B. Nachbar­schaft, Arbeits­kolleg/innen u.a.m.) Gründen teilnehmen und – falls erforderlich – für vorbereitende Gespräche.

Welche Gehörlose sind anspruchberechtigt?

Mitglieder evangelischer Gehörlosen­gemeinden sind berechtigt – die Gehörlosenpfarrerin/ der Gehörlosenpfarrer müssen das bestätigen.

Wie läuft das Verfahren ab?Gebärde "Jesus"

  1. Ich bin gehörlos und möchte an einer Amtshandlung (Taufe, Trauung, Konfirmation, Beerdigung usw.) in einer hörenden evangelischen Gemeinde teilnehmen.
  2. Ich gebe meiner Gehörlosenpfarrerin/ meinem Gehörlosenpfarrer (Gehörlosenseelsorge in der Nähe) Bescheid (am besten mit diesem Formular). Diese entscheiden dann, ob sie selbst zum Gottesdienst kommen oder Dolmetschende schicken.
  3. Gehörlosenpfarrerin/ Gehörlosenpfarrer organisiert den/die Dolmetscher/in.
  4. Der/die Dolmetscher/in lässt sich den Einsatz danach bestätigen.
  5. Die Rechnung schickt er/sie zur DAFEG-Geschäftsstelle (Die DAFEG ist der EKD-Verband, in dem deutschlandweit alle Gehörlosenseelsorgenden organisiert sind).
  6. Die DAFEG übernimmt die Bezahlung.

Fragen und einzelne Punkte

Wenn z.B. ein Gemeindeglied aus dem Siegerland zur hörenden Taufe in Frankfurt a.M. eingeladen ist:

  • Ich melde das dem zuständigen Gehörlosenseelsorger in Frankfurt. Er organisiert das und wickelt alles weitere ab. Also: Grundsätzlich ist die/der Gehörlosenseelsorger/in zuständig, in dessen Dienstbereich die Amtshandlung stattfindet. Wenn teilnehmende Gehörlose von auswärts kommen, wenden diese sich zunächst an die/den Gehörlosenseelsorger/in, die/der für sie an ihrem Wohnort zuständig ist. Alles weitere siehe oben. Wenn sich Gehörlose direkt an die/den Gehörlosenseelsorger/in im Bereich der Amtshandlung wenden, dann setzt die/der sich mit der/dem Heimatseelsorger/in der/s Gehörlosen in Verbindung, um z.B. die Gemeindemitgliedschaft zu klären, oder auch nur, um sie/ihn in Kenntnis zu setzen.
  • Im Rahmen dieses Projektes wird nur das Gebärden­sprach­dolmetschen von Amts­handlungen in den Glied­kirchen der EKD organisiert und finanziert.
  • Die Fachaufsicht vor Ort hat die/der zuständige Gehörlosen­seelsorger/in.
  • Für die Gebärden­sprach­dolmetscher/innen kann eine Zusatz­ausbildung der DAFEG, "Dolmetschen in der Kirche" angeboten werden. Das Zertifikat dieser Zusatz­ausbildung führt zu einer bevor­zugten Vermittlung von Dolmetsch­aufträgen in der Evangelischen Kirche.

Weitere Informationen gibt es hier: www.dafeg.de oder bei jeder evangelischen Gehörlosenseelsorge

Dolmetschende finden:
- BVGH Berufsverband der Gebärdensprachdolmetscher*innen Hessen e.V.
- DGS-Team Schwabeland

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